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   VGH Baden-Württemberg, 17.06.1992 - 8 S 1793/91   

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VGH Baden-Württemberg, 17.06.1992 - 8 S 1793/91 (https://dejure.org/1992,8236)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.06.1992 - 8 S 1793/91 (https://dejure.org/1992,8236)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Juni 1992 - 8 S 1793/91 (https://dejure.org/1992,8236)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zulässigkeit eines Parallelverfahrens gemäß BauGB § 8 Abs 3 S 1; Ordnungsgemäße Bekanntmachung eines Bebauungsplans; Abwägung bei der Kollision von Wohnraumschaffung und Naturschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.06.1992 - 8 S 1793/91
    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendigerweise für die Zurückstellung eines anderen Belanges entscheidet (vgl. BVerwGE 34, 301 und 45, 309).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.06.1992 - 8 S 1793/91
    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendigerweise für die Zurückstellung eines anderen Belanges entscheidet (vgl. BVerwGE 34, 301 und 45, 309).
  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 22.80

    Ausreichende Kennzeichnung des Plangebiets in der Bekanntmachung des Planentwurfs

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.06.1992 - 8 S 1793/91
    Der angegriffene Bebauungsplan ist auch ordnungsgemäß bekannt gemacht worden; die im Laufe des Verfahrens veröffentlichten Beschlüsse des Gemeinderats konnten die gebotene Anstoßwirkung (vgl. hierzu BVerwGE 69, 344; VGH Bad.-Württ. VBlBW 1992, 19) erfüllen.
  • BVerwG, 03.10.1984 - 4 N 4.84

    Kriterien für ein Parallelverfahren i.S. der § 8 Abs. 3 S. 1, 155b Abs. 1 Nr. 8

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.06.1992 - 8 S 1793/91
    Entscheidendes Kennzeichen des Parallelverfahrens im Sinne des § 8 Abs. 3 S. 1 BauGB ist, daß die einzelnen Abschnitte beider Planverfahren in einem dem Zweck angemessenen zeitlichen Bezug zueinander stehen und daß im jeweiligen Fortgang der beiden Verfahren eine inhaltliche Abstimmung zwischen den beiden Planentwürfen möglich und gewollt ist (BVerwG, Beschl. v. 3.10.1984 - 4 N 4.84 - BVerwGE 70, 171, 177).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.1991 - 8 S 1712/90

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans - fehlender Nachteil mangels Betroffenseins

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.06.1992 - 8 S 1793/91
    Der angegriffene Bebauungsplan ist auch ordnungsgemäß bekannt gemacht worden; die im Laufe des Verfahrens veröffentlichten Beschlüsse des Gemeinderats konnten die gebotene Anstoßwirkung (vgl. hierzu BVerwGE 69, 344; VGH Bad.-Württ. VBlBW 1992, 19) erfüllen.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.10.1991 - 5 S 2394/90

    Entwicklungsgebot - Parallelverfahren im Sinne des BauGB § 8 Abs 3 S 1;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.06.1992 - 8 S 1793/91
    Von der somit erforderlichen zeitlichen und inhaltlichen Abstimmung bei der Aufstellung von Bebauungsplan und Flächennutzungsplan kann nur dann nicht mehr gesprochen werden, wenn erst nach Ergehen des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 BauGB die dem Bebauungsplan "korrespondierende" Änderung des Flächennutzungsplans eingeleitet wird (VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 24.10.1991 - 5 S 2394/90 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.1995 - 3 S 2680/93

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Bindung des Bebauungsplans an den

    Denn diese Vorschrift setzt voraus, daß entweder überhaupt kein Flächennutzungsplan aufgestellt oder ein vorhandener Flächennutzungsplan von der tatsächlichen Entwicklung derart überholt ist, daß er seine Rechtsgültigkeit eingebüßt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.2.1975, BVerwGE 48, 70 ff.; VGH Bad.-Württ., NK-Urteil vom 17.6.1992 - 8 S 1793/91 -, NUR 1994, 34, 35).

    Kennzeichnend und ausreichend ist es vielmehr, daß die einzelnen Schritte des Bebauungsplanverfahrens und des Flächennutzungsplanverfahrens in einem dem Zweck des Entwicklungsgebots entsprechenden angemessenen zeitlichen Bezug zueinander stehen und daß im jeweiligen Fortgang beider Verfahren eine inhaltliche Abstimmung zwischen beiden Planentwürfen möglich und gewollt ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 3.10.1984, BVerwGE 70, 171, 174; VGH Bad.-Württ., Urt. vom 17.6.1992 - 8 S 1793/91 -, NUR 1994, 34).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2003 - 3 S 2827/02

    Zur Wirkung einer Befreiung von den Verboten des § 42 BNatSchG auf die

    Ein bloß zeitlicher Rückstand des Flächennutzungsplanverfahrens gegenüber dem Bebauungsplanverfahren schließt hingegen das Vorliegen eines Parallelverfahrens nicht aus (VGH Bad.-Württ., Urteile vom 20.6.1995 - 3 S 2680/93 -, BWGZ 1995, 617 m.w.N. und vom 17.6.1992 - 8 S 1793/91 - und Beschluss vom 24.10.1991 - 5 S 2394/90 -, BRS 52 Nr. 29; BayVGH, Urteil vom 11.11.1998 - 26 N 97.3182 -, BayVBl. 1999, 759 = BRS 60 Nr. 2; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.3.1996 - 1 K 17/95 - ; vgl. auch Bielenberg/Runkel in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, Kommentar zum BauGB, Stand April 2000, § 8 RdNr. 18 und Gaentzsch in Berliner Kommentar zum BauGB, 3. Aufl., Stand August 2002, § 8 RdNr. 17).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.07.1997 - 8 S 2891/96

    Belange des Naturschutzes - Verhältnis zum Baurecht - Kompensation von Eingriffen

    Dennoch konnte der Bebauungsplan vor Abschluß des Flächennutzungsplanverfahrens angezeigt und bekanntgemacht werden, weil nach dem Stand der Planungsarbeiten angenommen werden kann, daß der Bebauungsplan aus den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt sein werde (§ 8 Abs. 3 S. 2 BauGB; Normenkontrollurteil des Senats v. 17.6.1992 - 8 S 1793/91 -, NuR 1994, 32).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.1996 - 3 S 2098/95

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: geplante Friedhofserweiterung in der

    Kennzeichnend und ausreichend ist es vielmehr, daß die einzelnen Schritte des Bebauungsplanverfahrens und des Flächennutzungsplanverfahrens in einem dem Zweck des Entwicklungsgebots entsprechenden angemessenen zeitlichen Bezug zueinander stehen und daß im jeweiligen Fortgang beider Verfahren eine inhaltliche Abstimmung zwischen beiden Planentwürfen möglich und gewollt ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 3.10.1984 - 4 N 4.84 -, BVerwGE 70, 171, 174; VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 20.6.1995 - 3 S 2680/93 -, BWGZ 1995, 617 und Urteil vom 17.6.1992 - 8 S 1793/91 -, NuR 1994, 34).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.1995 - 3 S 3203/94

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: zum Inhalt des Bebauungsplans;

    Ausreichend ist vielmehr, daß die einzelnen Schritte des Bebauungsplanverfahrens und des Flächennutzungsplanverfahrens in einem dem Zweck des Entwicklungsgebots entsprechenden angemessenen zeitlichen Bezug zueinander stehen und im jeweiligen Fortgang beider Verfahren eine inhaltliche Abstimmung zwischen beiden Planentwürfen möglich und gewollt ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 03.10.1984 - 4 N 4.84 -, BVerwGE 70, 171; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.06.1992 - 8 S 1793/91 -, NuR 1994, 34 u. Urteil v. 20.06.1995 - 3 S 2680/93 -, BWGZ 1995, 617).
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